Lohnpfändung: Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen
Überweisungsbeschluss in das Gehalt des Schuldners wurde erfolgreich beantragt und zugestellt. Der Drittschuldner (= Arbeitgeber) ist der Aufforderung nach § 840 ZPO nachgekommen, hat die Forderung zwar anerkannt, eine Auszahlung erfolgt jedoch nicht, weil der auszuzahlende Nettolohn innerhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt. Und das, obwohl der Schuldner gut situiert ist und das Gehalt nicht gerade an […]
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