Die Vorteile und Umsetzung der Sicherungsvollstreckung
Grundsätzlich sind Urteile mit einem Streitwert über 1.250 Euro nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 ZPO). Das bedeutet, dass nicht ohne Weiteres vollstreckt werden kann, sondern zuvor Sicherheit geleistet werden muss, entweder durch Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung eines Barbetrags bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts. Hintergrund der Anordnung der Sicherheitsleistung ist, dass derjenige, gegen […]
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