Allgemein

Zahlungsvereinbarung Schuldner

Die Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner – Gebührenberechnung und Kostenübernahme

Hat der Gläubiger nach einem Mahnverfahren einen rechtskräftigen Titel erwirkt, so steht als nächste Stufe die Zwangsvollstreckung an. Mitunter kommt es in dieser Phase – häufig nach Androhung der Zwangsvollstreckung – zu einem Ratenzahlungsvergleich. Dieser Ratenzahlungsvergleich löst dann die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG aus. Der […]

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Neue ZV-Formulare

Die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung ab dem 1.9.24 richtig nutzen

Alle Änderungen im Überblick

ZV-Broschüre jetzt gratis downloaden Ab dem 1.9.2024 müssen die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung verbindlich genutzt werden. Denn laut Gesetzgeber bilden die bisherigen Formulare die aktuelle Rechtslage nicht mehr korrekt ab. Außerdem sollten die Nutzerfreundlichkeit und die digitale Nutzung der Formulare verbessert werden. Dies führt zu neuen Vorgaben für das Ausfüllen der Formulare – und

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sicherungsvollstreckung-708

Die Vorteile und Umsetzung der Sicherungsvollstreckung

Grundsätzlich sind Urteile mit einem Streitwert über 1.250 Euro nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 ZPO). Das bedeutet, dass nicht ohne Weiteres vollstreckt werden kann, sondern zuvor Sicherheit geleistet werden muss, entweder durch Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung eines Barbetrags bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts. Hintergrund der Anordnung der Sicherheitsleistung ist, dass derjenige, gegen

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lohnpfaendung

Die Lohnpfändung – die klassische Forderungspfändung

Der Titel liegt vor, Zahlungen des Schuldners erfolgen aber nicht freiwillig, so dass im Auftrag des Mandanten die Zwangsvollstreckung erfolgen soll. Bekannt ist (entweder durch den Mandanten oder ggf. durch eine vorliegende Vermögensauskunft), dass der Schuldner einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht, so dass die Zwangsvollstreckung in den pfändbaren Teil des Lohnes erfolgen soll. Da der Gläubiger

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weitere-vollstreckbare-titel

Die weitere vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Hat ein Urteil oder z. B. ein gerichtlich geschlossener Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt, so wird bei Gericht die vollstreckbare Ausfertigung (Ausfertigung mit Vollstreckungsklausel) – je nach Abschluss des Verfahrens – auch mit Zustellungsklausel beantragt, um die Gläubigeransprüche zwangsweise durchsetzen zu können, wenn der Schuldner diese „nicht freiwillig“ erfüllt. Der Gläubiger erhält dann eine vollstreckbare Ausfertigung,

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richtige-vollstreckungsmaßnahme

Höhere Erfolgschancen durch die Wahl der richtigen Vollstreckungsmaßnahme

Der Titel liegt vor, Zahlungen des Schuldners erfolgen nicht freiwillig, sodass im Auftrag der Mandantin die Zwangsvollstreckung ansteht. Die Mandantin wünscht sich eine zügige Verwirklichung ihrer Forderung – sie ist in der Dispositionsmaxime und entscheidet einseitig über die Durchführung des Verfahrens durch Antrag. Wie es letztlich geht, weiß sie selbst nicht; dafür hat sie ja

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