Pfändungsfreigrenzen für Einkommen

Erhöhte Beiträge seit 1.7.2025

Seit dem 1. Juli 2025 gelten angepasste Pfändungsfreigrenzen für Einkommen. Diese Grenzen schützen das Existenzminimum und verhindern, dass Schuldner:innen finanziell überfordert werden. Der unpfändbare Betrag wurde erhöht, um steigende Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. So bleiben nun höhere Einkommensteile unangetastet, bevor eine Pfändung greifen darf.

Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich zusätzlich mit der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

keine Unterhaltszahlung 1.555,00 € 1.499,99 €
1 Unterhaltsberechtigte:r 2.140,23 € 2.059,99 €
2 Unterhaltsberechtigte:r 2.466,27 € 2.369,99 €
3 Unterhaltsberechtigte:r 2.792,31 € 2.679,99 €
4 Unterhaltsberechtigte:r 3.118,35 € 2.999,99 €
5 Unterhaltsberechtigte:r 3.444,39 € 3.309,99 €