Die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung

Am 22.12.2022 ist die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten. Die Begründung des Gesetzgebers für die Änderungen der ZV-Formulare lautete, dass die bisherigen Formulare die aktuelle Rechtslage nicht mehr korrekt abbilden und somit angepasst werden müssten. Daneben sollen die Nutzerfreundlichkeit und die Möglichkeit der digitalen Nutzung der Formulare verbessert werden. 

Mit einer weiteren Verordnung vom 24.11.2023 wurde die Übergangsfrist zur verbindlichen Nutzung der neuen Formulare bis zum 31.08.2024 verlängert. Das heißt, dass die neuen Formulare müssen spätestens ab dem 1.9.2024 genutzt werden. Derzeit können sowohl die alten als auch die neuen ZV-Formulare verwendet werden. Allerdings hat das Bundesjustizministerium einen weiteren Verordnungsentwurf, der nochmalige Änderungen an den Formularen vorsieht, vorgelegt.

Hier finden Sie alle aktuellen ZV-Formulare zum Download:

Für die richtige Nutzung der neuen Formulare

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