Ab dem 1.9.2024 müssen die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung verbindlich genutzt werden. Denn laut Gesetzgeber bilden die bisherigen Formulare die aktuelle Rechtslage nicht mehr korrekt ab. Außerdem sollten die Nutzerfreundlichkeit und die digitale Nutzung der Formulare verbessert werden. Dies führt zu neuen Vorgaben für das Ausfüllen der Formulare – und stellt mit der Zwangsvollstreckung befasste Personen vor neue Herausforderungen.
Darüber hinaus hat im Juni 2024 eine zweite Verordnung zur Änderung der Formulare weitere inhaltliche und optische Änderungen gebracht. Diese werden zum 1.10.2025 verbindlich
Fit im Umgang mit den neuen ZV-Formularen
Die aktuelle Fachinfo-Broschüre „Die neuen Formulare für die Zwangsvollstreckung: Alle Änderungen im Überblick“ von Rechtsanwalt und ZV-Experte Jens Hänsch macht Ihnen den Umstieg auf die neuen Formulare einfach: Sie informiert im Detail, inwiefern sich die Formulare verändert haben und wie diese nun auszufüllen sind. Topaktuell mit allen Pflichten und jüngsten Änderungen.
Inhalte der eBroschüre:
Aufbau der Formulare
Änderungen beim PfÜB
Änderungen beim Vollstreckungsantrag an den Gerichtsvollzieher
Jens Hänsch ist als selbstständiger Rechtsanwalt in Dresden tätig. Seine Expertise umfasst Inkasso- und Zwangsvollstreckungsrecht, Familienrecht, Baurecht, IT-Recht sowie allgemeines Zivilrecht.