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streitwert zwangsvollstreckung

Ermittlung des Streitwerts in der Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hat insbesondere für Verfahren der Vollstreckung und Vollziehung, der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung „eigene“ Streitwertbestimmungen, die von den Bestimmungen, wie man sie vom Gerichtskostengesetz (GKG) oder der Zivilprozessordnung (ZPO) her kennt, abweichen. Die Bestimmung des Streitwerts ist in auch in diesen Verfahren von Bedeutung, da sich insbesondere die Gebühren der Rechtsanwälte danach bemessen. […]

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RVG-Tabelle Inkasso

Die neue RVG-Tabelle 2025 für Inkassobüros

Die vollständige Gebührentabelle zum kostenlosen Download

RVG-Tabelle jetzt gratis downloaden Seit dem 1.6.2025 gelten neue gesetzliche Gebührensätze für Inkassoverfahren. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) – zusammengestellt in der RVG-Tabelle Inkasso. Anwältinnen und Anwälte haben zudem seit dem 01.10.2021 bei der Abrechnung von sogenannten „Inkasso-Mandaten“ besondere – die jeweilige Gebühr reduzierende – Gebührenvorschriften zu berücksichtigen („Gesetz

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insolvenzverfahren

Der Schuldner ist „in der Insolvenz“ – Pfändungschancen adé?

Es ist kein ungewöhnlicher Verlauf: Die Forderung ist tituliert, die Zwangsvollstreckung läuft, sie wird aber unterbrochen, weil der Schuldner „in der Insolvenz“ ist, also er das Insolvenzverfahren eingeleitet hat, welches dann auch eröffnet wurde. Oder so weit ist es gar nicht erst gekommen und die Information über das laufende Insolvenzverfahren verhindert bereits die Titulierung: Als

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Zahlungsvereinbarung Schuldner

Die Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner – Gebührenberechnung und Kostenübernahme

Hat der Gläubiger nach einem Mahnverfahren einen rechtskräftigen Titel erwirkt, so steht als nächste Stufe die Zwangsvollstreckung an. Mitunter kommt es in dieser Phase – häufig nach Androhung der Zwangsvollstreckung – zu einem Ratenzahlungsvergleich. Dieser Ratenzahlungsvergleich löst dann die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG aus. Der

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weitere-vollstreckbare-titel

Die weitere vollstreckbare Ausfertigung eines Titels

Hat ein Urteil oder z. B. ein gerichtlich geschlossener Vergleich einen vollstreckungsfähigen Inhalt, so wird bei Gericht die vollstreckbare Ausfertigung (Ausfertigung mit Vollstreckungsklausel) – je nach Abschluss des Verfahrens – auch mit Zustellungsklausel beantragt, um die Gläubigeransprüche zwangsweise durchsetzen zu können, wenn der Schuldner diese „nicht freiwillig“ erfüllt. Der Gläubiger erhält dann eine vollstreckbare Ausfertigung,

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