Die Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner – Gebührenberechnung und Kostenübernahme
Hat der Gläubiger nach einem Mahnverfahren einen rechtskräftigen Titel erwirkt, so steht als nächste Stufe die Zwangsvollstreckung an. Mitunter kommt es in dieser Phase – häufig nach Androhung der Zwangsvollstreckung – zu einem Ratenzahlungsvergleich. Dieser Ratenzahlungsvergleich löst dann die Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV RVG aus. Der […]
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