Höhere Erfolgschancen durch die Wahl der richtigen Vollstreckungsmaßnahme
Der Titel liegt vor, Zahlungen des Schuldners erfolgen nicht freiwillig, sodass im Auftrag der Mandantin die Zwangsvollstreckung ansteht. Die Mandantin wünscht sich eine zügige Verwirklichung ihrer Forderung – sie ist in der Dispositionsmaxime und entscheidet einseitig über die Durchführung des Verfahrens durch Antrag. Wie es letztlich geht, weiß sie selbst nicht; dafür hat sie ja […]
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