Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen bei deliktischen Forderungen
Der Titel liegt vor, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in den Lohn des Schuldners ist vom Gericht erlassen, und dieser auch dem Arbeitgeber (= Drittschuldner) zugestellt worden. Der Arbeitgeber hat die Forderung als solche anerkannt, kann und darf aber keine Zahlungen an den Gläubiger leisten, weil der auszuzahlende Nettolohn innerhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt. Pfändungsfreigrenzen dienen dem […]
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