RVG-Tabelle für Inkassounternehmen

Neue Gebührensätze seit 1.6.2025

Mit Inkrafttreten des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG 2025) gelten auch neue gesetzliche Gebührensätze für Inkassoverfahren. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Hier finden Sie die vollständige aktualisierte Gebührentabelle zu § 13 Abs. 1 RVG 2025 mit den für die Inkassopraxis nützlichen Gebührensätzen. 

Inkassogebühren im Überblick

  • Geschäftsgebühr für einen einfachen Fall = 0,5
  • Geschäftsgebühr mehr als 0,9 nur, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder besonders schwierig war
  • Höchstgebührensatz der Geschäftsgebühr: 1,3

Innerhalb des Rahmens (0,5 bis 1,3) und der 0,9 Gebühr müssen Anwältinnen und Anwälte bzw. Inkassounternehmen die Gebühr bemessen. Der Gesetzgeber selbst gibt dabei vor, dass ein einfacher Fall, der eine Gebühr von 0,5 auslöst, in der Regel dann vorliegt, wenn die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung hin beglichen wird.

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